Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen [AGB] der Victus Films GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB] gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Victus Films GmbH [im Folgenden "VF"] und ihren Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von VF schriftlich anerkannt wurden.
2. Leistungen und Dreharbeiten
2.1 Ein Drehtag umfasst 10 Stunden. Jede über diese Zeit hinausgehende Arbeitsstunde wird mit 10 % des Gesamtbudgets der Produktion berechnet.
2.2 Fahrzeiten gelten als Arbeitszeit. Eine Mittagspause von bis zu einer Stunde wird nicht als Arbeitszeit angerechnet.
2.3 Sollte der Produktionsleiter oder ein anderer für die Produktion verantwortlicher Mitarbeiter die Dreharbeiten aus wichtigen Gründen unterbrechen müssen, ist dieser Anweisung Folge zu leisten.
2.4 Erstellt der Auftraggeber den Drehplan für eine Produktion, muss dieser von einem Verantwortlichen der Victus Films abgenommen werden. Der Drehplan muss mit der Grundlage dieser AGB durchführbar und machbar sein.
3. Beratung und Anfahrten
3.1 Das Erstgespräch [Dauer: 15 Minuten] ist kostenlos.
3.2 Vor der Festlegung der Details einer möglichen Zusammenarbeit ist es erforderlich, dass wir Ihr Projekt im Detail verstehen und sicherstellen, dass wir gut zusammenpassen. Aus diesem Grund bieten wir eine Erstberatung an, die direkt bei uns gebucht werden kann. In einem ca. 60-minütigen Gespräch besprechen wir eine Vielzahl von Themen, darunter Ihre Vision, Zielgruppe, Funktionalität, Budget, Ästhetik und weitere relevante Aspekte. Sie erhalten während der Beratung erste Ideen und Inspirationen, die Sie unmittelbar für Ihr Projekt nutzen können. Die Gebühr für diese Erstberatung beträgt 500 € zzgl. MwSt. und wird vollständig auf das Konzept angerechnet, das Sie nach der Beratung bei uns in Auftrag geben können. Um Ihnen die volle Aufmerksamkeit zu schenken und eine solide Grundlage für die nächsten Schritte zu schaffen, bitten wir um frühzeitige Anmeldung. Die Anzahl der Beratungstermine ist begrenzt und oft schnell ausgebucht. Eine Buchung ist über unser Buchungssystem möglich.
3.3 Weitere Beratungen werden wie folgt berechnet:
Tagessatz für reguläre Beratungen: 1.500 €
Tagessatz für Beratungen durch den CEO: 5.000 €
Stundensätze berechnen sich anteilig aus den Tagessätzen.
3.4 Bei Anreisen außerhalb des Münchner Stadtgebiets wird eine Kilometerpauschale von 0,38 €/km berechnet.
4. Konzepterstellung
4.1 Für die Erstellung eines Konzepts fallen folgende Schutzgebühren an:
Grobes Konzept (One Pager): 1.000 €
2-5-seitiges Konzept: 2.500 €
Detailliertes Gesamtkonzept (max. 12 Seiten): 5.000 €
4.2 Kommt es zur Produktion, wird die Schutzgebühr auf das Gesamtbudget angerechnet, sodass keine doppelte Berechnung erfolgt.
4.3 Weitere Konzeptstufen, wie Treatment oder Drehbuch, werden separat vergütet und nach Auftragserteilung erstellt.
5.1 Rechnungsadresse:
5.1 Invoice address:
Victus Films GmbH
Bavariafilmplatz 7
GER-82031 Grünwald
E-Mail (für E-Rechnungen): accounting@victus-films.com
5.2 Bezahlmodalitäten:
80 % des vereinbarten Gesamtbetrags bei Vertragsabschluss
10 % nach Abschluss der Dreharbeiten
10 % vor Auslieferung des Endprodukts
5.3 Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug behält sich VF vor, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber stellt VF unverzüglich nach Vertragsbeginn alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen sowie ggf. vereinbarte Beistellungen (z. B. Software, Projektseiten) unentgeltlich und frei von Rechten Dritter zur Verfügung.
6.2 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die bereitgestellten Informationen vollständig, inhaltlich korrekt und aktuell sind. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben sind VF unverzüglich mitzuteilen, einschließlich aller notwendigen Korrekturmaßnahmen.
6.3 Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich, auch während der Durchführung von Arbeiten durch GB.
6.4 Der Auftraggeber benennt einen fachkundigen Ansprechpartner ("Product Owner"), der befugt ist, Entscheidungen zu treffen und Handlungen vorzunehmen.
7. Konsequenzen bei unzureichender Mitwirkung
7.1 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, weist VF darauf hin und setzt eine angemessene Frist zur Nachbesserung.
7.2 Werden die erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig oder vollständig erbracht, gehen hieraus entstehende Verzögerungen, Qualitätsverluste oder Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers.
7.3 VF ist berechtigt, den Vertrag nach schriftlicher Ankündigung zu kündigen, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung nicht erfüllt. In diesem Fall kann VF die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen oder die vereinbarte Gesamtvergütung abzüglich ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
8. Verantwortung des Auftraggebers für Inhalte
8.1 Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die rechtliche Konformität der von ihm bereitgestellten Inhalte, insbesondere im Hinblick auf geltende Gesetze und Rechte Dritter.
8.2 VF übernimmt keine Prüfungspflichten hinsichtlich der bereitgestellten Inhalte oder deren Gesetzeskonformität.
9. Haftung
9.1 Die Haftung von VF ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet VF nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.2 Die Haftung ist in jedem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2024